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Was tut Berlin für den Klimaschutz?

co2 maßstab in berlin

Im Febraur trat das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm, kurz BEK in Kraft (eine konsolidierte Fassung als PDF finden Sie im Anhang dieses Beitrages). Zentrale Ziele des BEK sind der Klimaschutz und die Klimaanpassung für unsere Stadt zwischen heute und 2050. Institutionell ist das Programm in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verankert. Bis 2021 stehen insgesamt 94 Millionen Euro zur Verfügung. Zunächst werden die Gelder wohl für Beratung, Information und Motivation der Berliner und Berlinerinnen investiert werden. Bald schon sollen jedoch weitere Gelder auch für die tatsächliche Umsetzung von Maßnahmen, vor allem für den Einsatz Erneuerbaren Energien & Energieeffizienz (EEEE) und die Energie-Speicherung zur Verfügung stehen. Das sagt zumindest Frau Regine Günther Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz in Ihrem Interview mit Jürgen Pöschk.

Parallel zu den eigenen Aktivitäten der Senatsverwaltung wird gemeinsam mit der Vattenfall überlegt, wie man bis 2030 die Nutzung der Steinkohle für die Fernwärme einstellen kann (die Nutzung der Braunkohle wurde 2017 in den diversen Heizkraftwerken in Berlin bereits eingestellt). Eine CO2 freie Fernwärme ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das BEK bis 2050 die Emissionen der Gebäude um 85% reduziert. Eine andere ist die Senkung des Endenergieverbrauches. Dieser soll nach Regine Günther vor allem durch eine umfassende Gebäudedämmung erzielt werden. Ein schwer zu erreichendes Ziel, da die energetische Gebäudesanierung [Blogartikel vom 20.11.2017] seit langer Zeit auf der Stelle tritt.

Umso absurder mutet es an, dass die Bezirksämter in Berlin offensichtlich beabsichtigen, eine Gebäudedämmung zu verhindern. Diese Absicht wurde mir deutlich, als ich Anfang April die Anfrage eines Kunden aus der Wohnungswirtschaft bekam. Er wusste nicht mehr weiter, weil das Bezirksamt Neukölln die geplante Fassadensanierung eines Gebäudes in Neukölln vorübergehend gestoppt hatte. Besonderen Anstoß am Schreiben des Bezirksamtes an den Kunden nahm ich an der Auslegung der Gesetzeslage.

Demnach soll nach der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Unterschreitung der Schadstellen am Putz von </= 10 % der gesamten Fassadenfläche keine Fassadendämmung möglich sein! Man berief sich da auf den § 9 (3) der EnEV (Bagatellgrenze). Eine klare Fehleinschätzung, denn die Bagatellgrenze dient eigentlich dazu, eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit vom Eigentümer abzuwenden. Diese Unzumutbarkeit entsteht durch eine Nachrüstverpflichtung der EnEV, wenn der Eigentümer schon bei kleinflächigen Putzerneuerungen (</= 10 %) dazu gezwungen wird, die gesamte Fassade zu dämmen. Hier kann der Eigentümer nicht dazu verpflichtet werden, bei kleinen Reparaturen die gesamte Fassade zu dämmen.

Keinesfalls geht eine Ertüchtigung der Außenwand durch Wärmedämmung über die geltende Fassung der EnEV hinaus, wenn der schadhafte Putz die 10 % der Mauerfläche unterschreitet und der Eigentümer trotzdem gewillt ist die Fassade zu dämmen. Denn die EnEV ist eine Energieeinsparverordnung deren Zweck in § 1 unmissverständlich wie folgt wiedergegeben wird:

„Zweck dieser Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Neben den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel auch mit anderen Instrumenten, insbesondere mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreizen durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan, verfolgt werden. Im Rahmen der dafür noch festzulegenden Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden wird die Bundesregierung […] die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtern.“

Angesichts des oben genannten Sachverhaltes ist ein solches Vorgehen des Bezirksamtes als Zuwiderhandlung zur Erreichung der energiepolitischen Ziele von Berlin und von der Bundesregierung zu verstehen. Mit der oben geschilderten Auslegung der EnEV erleichtert die Berliner Verwaltung nicht die energetische Optimierung von Gebäuden. Sie will sie zumindest erheblich erschweren...ein bedenkliches Signal! Mal schauen, wie das Bezirksamt auf meine schriftliche Stellungnahme zu dem Vorfall reagiert.

Ihr

Benjamin Holtz

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